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Mit diesem Hinweisgeberschutzgesetz soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.

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Wenn Sie Beratung bzw. Unterstützung zu dem Thema benötigen, melden Sie sich gerne, ich habe die nötige Sachkunde dazu erworben und kann beim Einrichten und oder der Umsetzung/Betreeung der Meldestelle helfen.