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„Vorsicht bei Einbindung von Analyse-Diensten auf Websites – Website-Betreiber sollten ihr Angebot überprüfen“

In der Orientierungshilfe, auf die das ULD in seiner Pressemitteilung vom 14.11.19 verweist, wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Google Analytics, Pixeln und Co. immer einwilligungspflichtig ist, und es keinesfalls reicht, einen Cookie-Banner lediglich mit „ok“ zu bestätigen, sofern es keinerlei Abwahlmöglichkeiten gibt.