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So wenig Datenschutz wie möglich, so viel wie nötig!

Sie wissen nicht, ob sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen? Wir beraten Sie gern!

Der externe Datenschutzbeauftragte berät Sie bzw. Ihr Unternehmen bezüglich der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen und kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorgaben gemäß Art. 37 EU-DSGVO und § 38 BDSG und unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Errichtung und Aufrechterhaltung einer Ihrem Unternehmenszweck angemessenen Datenschutzorganisation nach den Bestimmungen des Art. 39 EU-DSGVO.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht die Kriterien erfüllt, um einen Datenschutzbeauftragten benennen zu müssen, sind Sie als Verantwortlicher in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Anforderung der DSGVO umgesetzt werden, sofern in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten regelmäßig elektronisch verarbeitet werden (z. B. Kundendaten, Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten).

Solche Anforderungen sind z. B. der Schutz der Betroffenenrechte, Einhaltung der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen, Erstellung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten und Auflistung vorhandener technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne als TÜV-zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen sind seine Neutralität und Unabhängigkeit, die zeitliche Verfügbarkeit und er bringt fundierte Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Branchen sowie benötigte Vorlagendokumente mit.

Kontakt unter: ds[at]the-core-solution.de